Seite 09


4. ZUR LAND- ODER FORSTWIRTSCHAFT GEHÖRIGES VERMÖGEN

c) Landwirtschaftliche Maschinen, Vorräte und Sonstiges


ANMERKUNG. - Vermögensbestandteile sind in folgender Reihenfolge anzuführen:

a) Landwirtschaftliche Maschinen einschliesslich derjenigen, die für die Erhaltunf und erste Veredlung der Produkte benötigt werden (Traktoren, Lokomobile, Dreschmaschinen, Sämaschinen, Mähmaschinen, Pumpen, Motoren, Turbinen, Weinbehälter, Weinpressen, Milchzentrifugen, usw.):

b) Landwirtschaftliche Vorräte, Grün- und Körnerfutter, Stall- und Kunstdüngermittel, Brennholz, Brennstoffe, Kohle:

c) Sostiges.



Formular 6.


Lfd.
No.
Beschreibung Unterscheidende
Merkmale (1)
Zustand
(2)
MENGE Gegenwärt.
Wert in Lire
Anmerkungen
Massein-
heit
Anzahl
(3)
1 2 3 4 5 6 7 8
               
               
               
               
  Gesamtsumme ... xxxxxxxxxxxx xxxx xxxx xxxx    

(Wenn der Raum nicht genügt, wird ein gleichlautendes separates Blatt eingelegt)

(1) Bei landwirtschaftlichen Maschinen Angabe der Herstellungsfirma, des Herstellungsjahres und eventuell technischer Einzelheiten.
(2) Gilt nur für landwirtschaftliche Maschinen und ist zu bezeichnen mit: sehr gut, gut, mittelmässig, schlecht.
(3) Angabe je nach Bedarf: Stücke, Zentner, m3, Liter, Kornmasse.

 
 
  www.gottschee.de




Inhaltsverzeichnis