Widmungsgenehmigung für die Gottscheer Gedenkstätte in Graz-Mariatrost

Magistrat Graz, Baurechtsamt, A 17-514/2-1965 Verein Gottscheer Gedenkstätte - Widmungsansuchen
Kirchbergstraße, KG. Graz-Stadt-Fölling
 
Graz, am 10. März 1965


B E S C H E I D
(Sachverhalt)

Der Verein "Gottscheer Gedenkstätte" hat als grundbücherlicher Eigentümer der Parzelle 470/5, E.Z. 385, KG.
Graz-Stadt-Fölling, um die Genehmigung der Widmung dieser Parzelle für Bauzwecke als eine Baustelle angesucht.

Spruch:

Auf Grund des Ergebnisses der Augenscheinverhandlungen vom 24. Februar 1965 wird gemäß § 13 ff der Bauordnung für die Landeshauptstadt Graz, LGBI. 20/1881, in der derzeit geltenden Fassung die Widmungsgenehmigung unter den in der beiliegenden Verhandlungsschrift enthaltenen Auflagen erteilt. Die Verhandlungsschrift bildet mit einer genehmigten Ausfertigung des Widmungsplanes einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides.

Verfahrenskosten: Gemäß §§ 76 bis 78 AVG 1950, BGBI. 172, sind vom Bewilligungsbewerber zu entrichten:


1. Verwaltungsabgaben auf Grund d. Vdg. LGBI. 57/1957
a) für die Widmungsgenehmigung 
S 100.-
 
b) für Plansichtvermerk 
S 5.-
 

2. Kommissionsgebühren
 
gem. Vdg. LGBI. 50/1954 
S 96.-
 

Zusammen
S 201.-
 


Die Verfahrenskosten im Betrage von S 201.- sind in städtischen Verwaltungsabgabemarken zu entrichten.


Begründung:

Dieser Bescheid stützt sich auf die angeführten gesetzlichen Bestimmungen sowie auf das Ergebnis der Augenscheinverhandlung vom 24. Feber 1965, bei der sich vom öffentlich-rechtlichen Standpunkt keine Bedenken ergeben haben und von den Anrainern keine Einwände erhoben worden sind.

Rechtsmittelbelehrungen:

Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 63 Abs. / AGV 1950 BGBI. 172, die Berufung zulässig, die binnen zwei Wochen vom Tag der Zustellung an gerechnet, beim Magistrat Graz, Baurechtsamt, schriftlich oder telegraphisch
einzubringen wäre.

Hievon werden unter Anschluß der Verhandlungsschrift verständigt:

1. Der "Verein Gottscheer Gedenkstätte", zu Händen des Herrn Obmann-Stellvertreters Johann Schemitsch, Graz,
Flurgasse 21 mit 1 genehmigten Widmungsplan,


2. das städt. Straßen- und Brückenbauamt mit 1 Widmungsplan,

3. das städt. Gesundheitsamt,

4. das städt. Kanalbauamt,

5. das städt. Baupolizeiamt, Widmungsstelle, mit 1 Widmungsplan,

6. das städt. Baupolizeiamt, z. dtg. ZI.: A 10+3-464/1965,

7. das Stadtplanungsamt (2-fach)

8. die Grazer Stadtwerke AG (3-fach)

9. der städt. Wirtschaftshof,

10. das Finanzamt Graz-Stadt.


Für den Stadtsenat:
Der Bürgermeister-Stellvertreter:
Stöffler, e. h.
 
www.gottschee.de

Inhaltsverzeichnis

Artikel